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G-BA aktiviert bundeseinheitliche Sonderregeln

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute bundeseinheitliche Sonderregelungen zur COVID-19-Epidemie auf Basis des Grundlagenbeschlusses zu räumlich begrenzten und zeitlich befristeten Sonderregelungen beschlossen.

Diese gelten bundeseinheitlich vom 2. November bis zum 31. Januar 2021 und werden, je nachdem, wie sich das Pandemiegeschehen in Deutschland entwickelt, vom G-BA nochmals verlängert. Inhaltlich knüpft der G-BA an die bereits aus den Frühjahrsmonaten bewährten Ausnahmemöglichkeiten im Bereich der ärztlich verordneten Leistungen an.

Videobehandlung

Eine ergotherapeutische Behandlung kann auch als Videobehandlung stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich ist und die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertragsärztinnen und -ärzten verordnet werden können.

Verordnungen nach telefonischer Anamnese

Folgeverordnungen für Heilmittel dürfen auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann dann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden.

Erleichterte Vorgaben für Verordnungen

Heilmittel-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt.

Der Beschluss tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung zum 2. November 2020 in Kraft.

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Fit für den Alltag!

Selbst handeln zu können, sich sinnvoll zu betätigen und das eigene Leben in der Hand zu haben sind Grundvoraussetzungen für Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität. Ergotherapeuten unterstützen Menschen aller Altersgruppen, die in ihren Fähigkeiten eingeschränkt oder von Einschränkungen bedroht sind und denen diese Voraussetzungen fehlen.

Das wesentliche Ziel einer ergotherapeutischen Behandlung ist größtmögliche Selbstständigkeit und Autonomie, das Teilhaben am Leben mit all seinen Perspektiven und Herausforderungen. Dafür erarbeiten Ergotherapeuten gemeinsam mit ihnen jeweils individuelle Lösungen, damit sie ihre Handlungsfähigkeiten entwickeln, wiedererlangen oder erhalten können. So bekommen sie Bestätigung und Anerkennung und die Zufriedenheit mit dem Leben kehrt zurück.

Das Besondere der Ergotherapie ist, jeden Menschen mit all seinen körperlichen, seelischen, geistigen und sozialen Aspekten und in seiner Einzigartigkeit zu betrachten. Das Ziel der Ergotherapie ist die Handlungsfähigkeit des Menschen in Alltag, Schule und Beruf. Dabei berücksichtigen Ergotherapeuten die für den Einzelnen wichtigen Rollen und Aufgaben, sein Lebensumfeld und die notwendigen geistigen oder körperlichen Fähigkeiten, um selbstständig Dinge zu erledigen oder Handlungen auszuführen.

Ergotherapeuten arbeiten auf der Basis wissenschaftlicher Grundlagen und einer fundierten mehrjährigen Ausbildung und/oder eines Studiums. Ihr vielschichtiges Aufgabenfeld beherrschen sie dank ihrer in Theorie und Praxis erworbenen, breit gefächerten Kenntnisse der Zusammenhänge von Gesundheit.

Der Weg zur Ergotherapie

Eine ergotherapeutische Behandlung kann z. B. während eines Klinikaufenthalts, einer Rehabilitationsmaßnahme, in einem Altenheim oder in Einrichtungen der Frühförderung erfolgen. Zunehmend wird Ergotherapie auch am Arbeitsplatz eingesetzt, etwa im Rahmen der betrieblichen Wiedereingliederung. Deutschlandweit bieten Ergotherapeuten darüber hinaus auch ambulant, also in eigener Praxis, ihre gesundheitlichen Dienste an. Viele Praxen verfügen über barrierefreie Räumlichkeiten und fast alle bieten Hausbesuche an.

Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt die behandelnde Ärztin/ der behandelnde Arzt aus. Pro Verordnung (Rezept) müssen sie als Patient in der Regel eine Zuzahlung von 10 % selbst tragen. Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut zehn Therapieeinheiten verordnet. Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten. Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von ihrer induviduellen Situation. Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn sie also nicht in die Praxis kommen können, findet Ergotherapie auch als Hausbesuch statt.

Behandlungsablauf

Folgende Punkte helfen Ihnen, eine an Ihren Bedürfnissen ausgerichtete ergotherapeutische Behandlung zu erkennen:

Sie haben in der Regel eine feste Ergotherapeutin als Behandlerin. Nach einem sorgfältigen Aufnahmegespräch und der ergotherapeutischen Befunderhebung (Assessment) werden Sie, und bei Bedarf Ihre Angehörigen, in die Planung Ihrer Therapie einbezogen.

  • Ihre Ziele werden erfragt.
  • Gemeinsam mit Ihnen wird das Vorgehen festgelegt und die Art der Behandlung besprochen.
  • Fragen zu Ihrer Behandlung werden Ihnen umfassend und für Sie nachvollziehbar erläutert.
  • Ihre persönliche Befindlichkeit wird in der (aktuellen) Behandlung berücksichtigt.
  • Sie fühlen sich mit Ihren Problemen angenommen und in der Ergotherapie gut aufgehoben.

Gegen Ende der Behandlungen (evtl. auch häufiger), die auf einer Verordnung verschrieben sind, wird Ihre Ergotherapeutin mit Ihnen prüfen, ob die eingangs vereinbarten Therapieziele erreicht wurden (erneutes Assessment/Evaluation). So finden Sie heraus, ob die Therapie erfolgreich war oder noch weiterer Therapiebedarf besteht, um die gewünschten Verbesserungen zu erzielen.

Evidenzbasierte Patienteninformationen

Wenn Sie sich informieren wollen, was der jeweils aktuelle Wissensstand zu Ihrer Erkrankung ist, helfen Ihnen evidenzbasierte Patienteninformationen und Patientenleitlinien. Das Ziel dieser allgemeinverständlichen Informationen ist es, Patienten, die für sie relevanten Fakten zu ihrer Erkrankung, sowie deren Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten zu geben.

Solche Informationen finden Sie im Internet unter anderem auf diesen Seiten:

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53359 Rheinbach

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Absagen außerhalb unserer Telefonzeiten sprechen Sie uns bitte mit Angabe einer Begründung auf den Anrufbeantworter.

Terminabsagen sind nur bis zu 24 Stunden vorher unentgeltlich möglich.

Therapiezeiten:
Mo. – Fr. 8:00 – 18:00 Uhr

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Fra M. im April 2023

Als ich bei Frau Marx anfing ins Coaching zu gehen, suchte ich Hilfe. Ich fühlte eine unglaubliche Schwere und ich wollte sie „weg haben“. Jemand sollte sie „weg machen“. Was ich damals nicht wusste war, dass nur ich selbst das tun kann. Und genau da setzt Frau Marx an ...

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